AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von mdzphoto.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen und Dienstleistungen von mdzphoto.ch, nachfolgend «MDZ» genannt, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Die Begriffe «Auftraggeber», «Kunde», usw. beziehen sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.


Ausführung der fotografischen Arbeit

1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen von MDZ überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann MDZ Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird von MDZ gestellt.

4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

5. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MDZ. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.


Auswahl & Abgabe der Bilder

MDZ wählt die Bilder aus, bearbeitet diese und gibt sie dem Auftraggeber in hoher Auflösung auf einem USB-Stick oder per Download-Link innerhalb von maximal 3-4 Wochen ab. Sollte eine längere Abgabefrist erwartet werden, wird dies mit dem Auftraggeber im Voraus abgesprochen. Die Rohdateien (RAW-Files) der Bilder oder ungeschnittenes Videomaterial werden dem Kunden nicht abgegeben.


Buchung

Durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail) des Auftraggebers auf das von MDZ gesendete Terminbestätigungsmail bzw. durch die Bestätigung der zugestellten Offerte gilt ein Auftrag als gebucht und die AGB als akzeptiert.


Annulation/ nicht Erscheinen/ Terminverschiebung

Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung durch Annullierung vom Kunden nicht zu Stande kommen, wird folgendes Honorar fällig:

Hochzeiten

mehr als 150 Tage vor dem Termin: keine Gebühr;

150 bis 90 Tage vor dem Termin: CHF 400.– für die entstandenen Umtriebe;

weniger als 90 Tage vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots.

Fotoshooting / andere Aufträge

mehr als 60 Tage vor dem Termin: keine Gebühr;

bis 21 Tage vor dem Termin: CHF 200.– für die entstanden Umtriebe;

weniger als 21 Tage vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots;

keine Abmeldung oder nicht Erscheinen mit kurzfristiger Abmeldung (12h vorher): 100% des gebuchten Shootings.

Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Die Berechnung des oben genannten Honorars erfolgt nicht bei Unfall, plötzlicher Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegenden Gründe. Die Berechnung gilt auch nicht, wenn das Shooting in Absprache mit MDZ frühzeitig z.B. infolge Schlechtwetter auf ein anderes Datum verschoben wird. Dabei hat der Fotograf jedoch Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten).

Erfolgt die Verschiebung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung, so steht MDZ zusätzlich eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs des SBF (Unverbindlicher SBF Leitfaden zur Kalkulation fotografischer Auftragsarbeiten) und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.


Haftung

Ist es MDZ aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, plötzlicher Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, kann MDZ nicht rechtlich belangt werden.

 MDZ bemüht sich bei Hochzeiten oder anderen nicht verschiebbaren Anlässen (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) für den Kunden entstehen, wird nicht gehaftet.

Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an MDZ. Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.


Preise / Zahlungsbedingungen

Sämtliche Angebote gemäss Offerte sind nicht auf andere Aufträge übertragbar. MDZ behält sich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.

 Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). MDZ ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

  • Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an das Fotoshooting in Bar, via TWINT oder per Rechnung vor Auslieferung der Fotos.

  • Bei Hochzeiten erfolgt die Bezahlung per Rechnung. Der Gesamtbetrag wird nach der Hochzeit fällig. Die  Fotos / Fotobücher etc. werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert.

  • Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel anfallende Reisekosten, Übernachtungskosten, Parktickets sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Erhalt der zugestellten Rechnung per Post oder E-Mail begleicht. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in der Höhe von CHF 20.– für die 1. Mahnung und CHF 35.– für die 2. (letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich ein Verzugszins berechnet. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Beanstandungen / Sicherung der Fotodateien

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von MDZ gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.

Defekte USB-Sticks werden nur innerhalb von zwei Wochen gegen Rücksendung des defekten Datenträgers (auf Kosten des Auftraggebers) ausgetauscht. Nach Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. MDZ sichert die abgegebenen Fotos für drei Monate nach dem Fototermin, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.


Bildrechte

1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

2. Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht, die Urheberrechte bleiben im Besitz von MDZ. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, für den Privatgebrauch (Bewerbungen, eigene Facebookseite, Familie, Freunde etc.). Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, es ist für den privaten Gebrauch.

3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Beschriftung des Bildmaterials bei Publikationen. Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe (Facebook, Instagram etc.) wie folgt zu nennen: © Martin Dominik Zemp - www.mdzphoto.ch.

4. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 150% des Nutzungshonorars zu zahlen. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MDZ erlaubt. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden. Veränderungen des Bildmaterials sind nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von MDZ gestattet. 

5. Bei gewerblichen Auftraggebern, welche die Bilder kommerziell nutzen, gilt das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Für redaktionelle Zwecke in Tageszeitungen dürfen die Fotos nach Absprache mit MDZ, mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden.


Rechte Dritter

1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.

2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.

3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.


Referenzen

Mit der Buchung eines Shootings erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass MDZ als Urheber das Recht hat, ohne separate Einwilligung die  Bilder für Werbezwecke zu verwenden (z.B. für Websites, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Internetseite, Instagram, Facebook etc.). MDZ geht davon aus, dass der Auftraggeber seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert. Der Auftraggeber erhält im Gegenzug einen Rabatt auf das gebuchte Shooting. Der Rabatt ist bei Offerten bzw. in der Preisliste bereits in Abzug gebracht. Möchte der Auftraggeber nicht, dass die Bilder verwendet werden, muss dies vor dem Auftrag schriftlich mitgeteilt werden. Der Rabatt entfällt und der offerierte Betrag erhöht sich um 20%. Der Auftraggeber erhält somit das alleinige Nutzungsrecht der Bilder. Wird der Rabatt gewährt und das Veröffentlichungsrecht im Nachhinein widerrufen, sind die 20% im Nachhinein zu bezahlen und allfällige Auslagen von MDZ (z.B. für bereits gedruckte Flyer) zu übernehmen. 

Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstausstellungen etc.

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die mit MDZ abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. MDZ behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von mdzphoto.ch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2020. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.